Lohnmeldung Pensionskasse

Lohnmeldung Pensionskasse

In der Pensionskasse gilt als Basis für die Berechnung der Vorsorgeleistungen und Beiträge der AHV-pflichtige Jahreslohn.

  • Jährliche Lohnmeldung

    Gegen Ende jedes Jahres verschickt die Pensionskasse den Arbeitgebern (Personalverantwortlichen) eine Personalliste, mit welcher die Löhne des nächsten Jahres gemeldet werden können. Der Arbeitgeber meldet die neuen Löhne via Lohnmeldeliste oder direkt via connect der Pensionskasse.

  • Unterjährige Lohnänderung

    So funktioniert's

    Mit dem Prozess «Lohnänderung» können Arbeitgebende Lohnmutationen direkt via connect melden oder sie verwenden das entsprechende Formular.

  • Aktuelle Grenzwerte: 1.1.2025–31.12.2025

    Versicherungspflicht:

    • Personen ab Jahrgang 2007
    • wenn voraussichtlicher Jahreslohn mehr als CHF 22'680
    • innerhalb des laufenden Jahres, erstmals wenn Monatslohn höher als CHF 1'890.00 (bei 12 Monatslöhnen)

    Die aktuellen Grenzwerte

        2025 2024
    Eintrittsschwelle * CHF 22'680.00 22'050.00
    Koordinationsabzug CHF 26'460.00 25'725.00
    max. BVG-pflichtiger AHV-Lohn CHF 90'720.00 88'200.00
    maximaler koordinierter Lohn CHF 64'260.00 62'475.00
    minimaler koordinierter Lohn CHF 3'780.00 3'675.00


    * Berücksichtigt der Vorsorgeplan den Beschäftigungsgrad (Flex-Plan), so beträgt die Eintrittsschwelle CHF 12‘000.00.

    Über Ausnahmen (Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen, befristeter Arbeitsvertrag, Schwangerschaftsurlaub usw.) geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft.

FAQ

Ab welchem Lohn ist die Pensionskasse obligatorisch?
Mehr

In welchem Alter beginnt die Beitragspflicht?
Mehr

Kontakt

Frau L. De Palo: 031 340 60 29

Kontaktformular