Wer eine Altersrente der AHV bezieht und für minderjährige Kinder sorgt oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützt, erhält zusätzlich Kinderrente(n).
Anspruch und Höhe der Kinderrente
Anspruch
Der Anspruch auf eine Kinderrente zur Altersrente besteht generell für Kinder:
bis sie das 18. Altersjahr vollendet haben (bis zum 18. Geburtstag)
bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr (bis zum 25. Geburtstag)
Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, werden während des Zeitraums des Rentenvorbezuges keine Kinderrenten ausgerichtet.
Durch den Rentenaufschub wird auch der Bezug der Kinderrenten aufgeschoben.
Höhe der Kinderrente
Die Kinderrente beträgt 40 Prozent der Altersrente (siehe auch Merkblatt 3.01). Bei einer lückenlosen Beitragsdauer (Skala 44) liegt die monatliche Kinderrente zwischen CHF 508 und CHF 1'008. Wenn zwei Kinderrenten respektive eine Kinder- und eine Waisenrente zusammenfallen, werden diese allenfalls plafoniert. Die Summe der Renten darf höchstens 60 Prozent der maximalen Einzelaltersrente betragen. Die Ausgleichskasse berechnet die verbindliche Höhe der Kinderrente, kurz bevor sie die Altersrente erstmals auszahlt.
Wer sich für die Altersrente anmeldet und für minderjährige Kinder sorgt oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützt, erhält zur Altersrente automatisch Kinderrente(n).
Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, werden während des Zeitraums des Rentenvorbezuges keine Kinderrenten ausgerichtet.
Durch den Rentenaufschub wird auch der Bezug der Kinderrenten aufgeschoben.