Es ist Aufgabe der Arbeitgebenden, ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Pensionskasse anzumelden. Diese wiederum sind verpflichtet, Freizügigkeitsguthaben aus der bisherigen Pensionskasse und aus Freizügigkeitskonten an die aktuelle Pensionskasse übertragen zu lassen.
Bitte melden Sie uns den Eintritt neuer Mitarbeitenden online via connect oder mit dem entsprechenden Formular.
So funktioniert's
Kurz nachdem die Anmeldung bei uns eingegangen ist, schicken wir dem Arbeitgeber einen Beitragsausweis, auf dem ersichtlich ist, wie hoch der monatliche resp. jährliche Beitrag an die Pensionskasse ist. In separatem, verschlossenem Couvert befindet sich der Vorsorgeausweis der dem Arbeitnehmenden zu übergeben ist.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Freizügigkeitsguthaben aus der bisherigen Pensionskasse und aus Freizügigkeitskonten (2. Säule) nach Stellenantritt an Ihre neue Pensionskasse überwiesen werden.
So funktioniert's
Sobald Ihr Arbeitgeber Sie bei unserer Pensionskasse angemeldet hat, erhalten Sie von uns einen Vorsorgeausweis und ein Merkblatt für Neueintretende. Senden Sie das Merkblatt an Ihre bisherige Pensionskasse, damit Ihre Freizügigkeitsleistung an uns überwiesen wird. Waren Sie über Ihren bisherigen Arbeitgeber bereits bei der Pensionskasse Coiffure & Esthétique versichert, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Unsere Zahlungsverbindung
AHV-Kasse Coiffure & Esthétique
Wyttenbachstrasse 24
Postfach
3000 Bern 22
• PC-Konto 30-6215-0
• IBAN CH50 0900 0000 3000 6215 0