Wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall in seiner Gesundheit stark beeinträchtigt ist, befinden sich berufstätige Eltern in einer sehr schwierigen Situation. Bisher hatten sie keine andere Wahl als unbezahlten Urlaub zu nehmen, sich selbst krankschreiben zu lassen oder die Arbeit vorübergehend ganz aufzugeben.
Seit dem 1.7.2021 erhalten Eltern einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub, wenn sie ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen und deswegen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen. Während des Betreuungsurlaubs wird eine Betreuungsentschädigung ausbezahlt. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten bezogen werden, am Stück oder tageweise. Die Taggelder betragen 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Entschädigungsanspruch erzielt wurde.
Füllen Sie pro Elternteil eine Anmeldung für die gesamte Anspruchsdauer aus. Der Arbeitnehmer füllt das Anmeldeformular aus, legt die erforderlichen Beilagen bei und leitet es seinem Arbeitgeber weiter. Dieser ergänzt das Formular und schickt es an die Ausgleichskasse. Selbstständigerwerbende senden das Formular direkt an die Ausgleichskasse.