Wenn Mitarbeitende eingestellt werden, benötigen wir deren Personalien, damit wir ihnen die Sozialversicherungsbeiträge gutschreiben können.
Als Arbeitgeber empfehlen wir Ihnen, Mitarbeitende innert 30 Tagen nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse anzumelden. Sie können dies online tun via connect oder mit dem Formular Eintritt AHV.
Starke Erhöhung der Lohnsumme
Wenn sich die Lohnsumme Ihres Betriebs wesentlich erhöht, teilen Sie uns am besten die neue Basis für die Akontozahlungen mit. So vermeiden Sie hohe Nachforderungen nach der Schlussabrechnung.
Mitarbeitende mit Kindern
Hat der/die neue Mitarbeitende Kinder und möchte Familienzulagen erhalten, brauchen wir eine entsprechende Anmeldung.
Endet ein Anstellungsverhältnis, ist es die Aufgabe des Arbeitgebers den Mitarbeitenden bei der Ausgleichskasse abzumelden. Die Austrittsmeldung erfolgt online via connect oder oder mit dem Formular Austritt AHV.
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