Beim Tod eines Partners oder Elternteils verhindert eine Hinterlassenenrente, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrente.
Die Höhe der Rente wird durch die Beitragsdauer und die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der verstorbenen Person bestimmt. Haben Versicherte gleichzeitig Anspruch auf eine Alters- und auf eine Hinterlassenenrente, wird nur die höhere der beiden Renten ausgerichtet. Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Rente und überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto. Weitere Informationen zu den Hinterlassenenrenten der AHV finden Sie im Merkblatt 3.03 der Informationsstelle des Bundes
Witwe, Witwer, Waisen oder ihre Vertreter melden sich bei jener Ausgleichskasse an, die zuletzt Beiträge der oder des Verstorbenen entgegengenommen hat. Zur Anmeldung
Wenn die Witwe oder der Witwer wieder heiratet, hebt die Ausgleichskasse die Witwen- oder Witwerrente auf. Waisenrenten laufen weiter.