Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique unterstützt ab sofort alle Mitgliederbetriebe in ihren Bemühungen, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und bei längeren Arbeitsunterbrüchen die rasche Wiedereingliederung zu gewährleisten.
Die berufliche Vorsorge ist eine obligatorische Sozialversicherung. Sämtliche Arbeitgeber müssen sich einer Pensionskasse anschliessen.
Zweck und Finanzierung
Die Leistungen aus der Pensionskasse sichern, zusammen mit den Leistungen der AHV und der IV, die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung, bei Invalidität oder bei einem Todesfall. Finanziert wird die berufliche Vorsorge im Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Versicherte spart ein Guthaben an, welches er im Alter als Rente oder Kapital beziehen kann.