Willkommen bei der AHV-Kasse Coiffure & Esthétique

Willkommen bei der AHV-Kasse Coiffure & Esthétique

Die AHV-Kasse Coiffure & Esthétique ist ein Dienstleistungszentrum für die Mitglieder von Coiffure Suisse und weiterer Verbände der Schönheitsbranche. Sie führt bei den angeschlossenen Betrieben die AHV, die berufliche Vorsorge und in vielen Kantonen die Familienzulagen durch.

Aktuell

Willkommen, David Murciano!

Wir freuen uns, David Murciano als neuen Kundendienst-Mitarbeiter bei uns zu begrüssen. Er betreut alle unsere Kunden im Gebiet "Zentral". Wünschen Sie eine Beratung? Sehen Sie hier nach, wer für Ihr Gebiet zuständig ist und nehmen Sie direkt mit Ihrem Kundendienst-Mitarbeiter Kontakt auf. Als Verbandsmitglied profitieren Sie von einer individuellen, unabhängigen und kostenlosen Beratung.

Welcher Kundendienst-Mitarbeiter ist in Ihrem Gebiet zuständig?

Personal-Eckpunkte 2024

 

Erklärvideo zur Reform AHV 21

Die Informationsstelle AHV/IV hat ein Video mit den wichtigsten Massnahmen der Reform zur Stabilisierung der AHV erstellt. Zudem gibt ein Informationsblatt Auskunft über die Neuerungen per 1. Januar 2024. Bis die Änderungen der Reform in Kraft treten, gilt das bestehende Recht.

Erklärvideo: AHV 21

Informationsblatt: Stabilisierung der AHV - Was ändert?

Erwerbsersatz während der RS

Angehende Rekrutinnen und Rekruten finden auf der Website des BSV weitere Informationen über den Anspruch und die Höhe der Entschädigung sowie über die Anmeldung und Auszahlung während der Rekrutenschule.

EO für Rekrutinnen und Rekruten (admin.ch)

Jahresbericht AHV- und Pensionskasse 2023

Wie viele Firmen sind der AHV-Kasse Coiffure & Esthétique angeschlossen? Und wie hoch ist der Deckungsgrad der Pensionskasse Ende 2023?

Erfahren Sie es im Jahreskurzbericht 2023

Ändert Ihre Zahlungsverbindung?

Sie beziehen eine Rentenleistung von uns und haben die Bank gewechselt? Änderungen des persönlichen Bank- oder Postkontos können Sie uns direkt mitteilen über das Formular 318.180 - Auszahlung auf persönliches Bank- oder Postkonto . Vielen Dank.

AHV 21 IST ANGENOMMEN

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht. Auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen finden Sie: 

  • Fragen & Antworten (FAQ) im Hinblick auf die Umsetzung
  • Referenzalter-Abfrage
  • Ausgleichsmassnahmen-Abfrage

Zur Seite des BSV

News Pensionskasse Coiffure & Esthétique

Kurzbericht und Kennzahlen 2023

Lassen Sie uns das Positive feiern: Das Geschäftsjahr 2023 konnte die Pensionskasse Coiffure & Esthétique mit hoher Zufriedenheit abschliessen. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, denn weiterhin prägten geopolitische Spannungen, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie wirtschaftliche Veränderungen die Weltlage. Auch die wieder entfachte Inflation führte in vielen Ländern zu Anspannungen, insbesondere auf den Immobilienmärkten.

Kurzbericht 2023

Kennzahlen 2023

VERZINSUNG 2023: 2.00% AUF ALLEN ALTERSGUTHABEN

Die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Coiffure & Esthétique ermöglicht uns für das Jahr 2023 eine Zusatzverzinsung von 1.00% gutzuschreiben. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das obligatorische sowie überobligatorische Altersguthaben per 31. Dezember 2023 mit 2.00% verzinst.

Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2024 wurde mit 1.25% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2024 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2024 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2024 festgelegt.

 

Neu: Betriebliches Gesundheitsmanagement für Mitglieder der Pensionskasse

Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique unterstützt ab sofort alle Mitgliederbetriebe in ihren Bemühungen, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und bei längeren Arbeitsunterbrüchen die rasche Wiedereingliederung zu gewährleisten.

Erfahren Sie mehr zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement

AHV 21 – Auswirkungen auf die 2. Säule

Am 25. September 2022 wurde die Reform "Stabilisierung der AHV (AHV 21)" angenommen. Das heisst: Das «Referenzalter» wird auch in der 2. Säule den Begriff «ordentliches Rentenalter» ersetzen. Nach der Übergangsphase wird das Referenzalter für Männer und Frauen bei 65 Jahren festgesetzt. Die AHV 21 wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Im Moment können wir noch keine konkreten Auskünfte unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Reform AHV 21 erteilen. Sobald uns detaillierte Informationen zur Umsetzung der Reform AHV 21 in der beruflichen Vorsorge vorliegen, informieren wir Sie gerne.

Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) ist nach wie vor im Parlament hängig.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.
Kontaktnummern
Kontaktformular

Verbandliche AHV-Kasse? Darum!

Auch Ihre Zukunft gehört in sichere Hände. Darum lohnt es sich, bei der AHV- und Pensionskasse Coiffure & Esthétique abzurechnen. Mehr erfahren