Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt die Anmeldung für Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung neu mit zwei separaten Formularen: eines für Angestellte und eines für Arbeitgebende. Die Mutter oder der Vater füllt das Formular für Angestellte aus und übermittelt es unterschrieben an die Ausgleichskasse. Darauf erhält sie oder er per E-Mail eine ID-Nummer. Diese Nummer gibt dann der Arbeitgeber in das Formular für Arbeitgebende ein. Ist das Formular inkl. Beilagen ausgefüllt und unterschrieben, schickt es der Arbeitgeber an die Ausgleichskasse resp. lädt es im connect hoch. Dank der ID-Nummer kann die Ausgleichskasse die beiden getrennt eingereichten Formulare zusammenführen. Selbstständigerwerbende senden das Formular direkt an die Ausgleichskasse.
Die neuen Formulare für Arbeitgebende: