Lohnmeldung Pensionskasse

Lohnmeldung Pensionskasse

In der Pensionskasse gilt als Basis für die Berechnung der Vorsorgeleistungen und Beiträge der AHV-pflichtige Jahreslohn.

  • Jährliche Lohnmeldung

    Gegen Ende jedes Jahres verschickt die Pensionskasse den Arbeitgebern (Personalverantwortlichen) eine Personalliste, mit welcher die Löhne des nächsten Jahres gemeldet werden können. Der Arbeitgeber meldet die neuen Löhne via Lohnmeldeliste oder direkt via connect der Pensionskasse.

  • Unterjährige Lohnänderung

    So funktioniert's

    Mit dem Prozess «Lohnänderung» können Arbeitgebende Lohnmutationen direkt via connect melden oder sie verwenden das entsprechende Formular.

  • Aktuelle Grenzwerte: 1.1.2024–31.12.2024

    Versicherungspflicht:

    • Personen ab Jahrgang 2006 
    • wenn voraussichtlicher Jahreslohn mehr als CHF 22'050.00 
    • innerhalb des laufenden Jahres, erstmals wenn Monatslohn höher als CHF 1'837.50 (bei 12 Monatslöhnen)

    Die aktuellen Grenzwerte

        2024 2023
    Eintrittsschwelle* CHF  22'050.00 22'050.00
    Koordinationsabzug CHF 25'725.00 25'725.00
    max. BVG-pflichtiger AHV-Lohn CHF 88'200.00 88'200.00
    maximaler koordinierter Lohn CHF 62'475.00 62'475.00
    minimaler koordinierter Lohn CHF 3'675.00 3'675.00


    * Berücksichtigt der Vorsorgeplan den Beschäftigungsgrad (Flex-Plan), so beträgt die Eintrittsschwelle CHF 12‘000.00.

    Über Ausnahmen (Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen, befristeter Arbeitsvertrag, Schwangerschaftsurlaub usw.) geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft.

FAQ

Ab welchem Lohn ist die Pensionskasse obligatorisch?
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In welchem Alter beginnt die Beitragspflicht?
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Kontakt

Frau L. De Palo: 031 340 60 29

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