Jeder in der Schweiz wohnhaften Person wird eine AHV-Nummer zugewiesen. Die Ausgleichskassen führen unter der Nummer der versicherten Person ein individuelles Konto (IK).
Die Ausgleichskasse eröffnet für jede versicherte Person ein individuelles Konto (IK). Dort werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften registriert, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen.
Wer prüfen möchte, ob die Einkommen und Löhne korrekt abgerechnet und im Individuellen Konto (IK) verbucht worden sind, kann bei der Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug verlangen (schriftlich oder elektronisch unter Angabe der AHV-Nummer). Die Zustellung des Kontoauszugs erfolgt aus Datenschutzgründen nur an die Postadresse (nicht Postfach) der versicherten Person.
Ein Gesamtauszug mit allen für eine Person geführten IK kann bei jeder beliebigen Ausgleichskasse verlangt werden (Bearbeitungsdauer 2–3 Wochen).
Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie bspw. Grenzgänger oder Zuzug aus dem Ausland). Jede versicherte Person kann die Ausstellung eines Versicherungsausweises verlangen.