EO - Erwerbsersatz

EO - Erwerbsersatz

Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls.

  • Leistungen EO

    Anspruch auf eine Entschädigung hat, wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leistet, an Leiterkursen für «Jugend + Sport» oder an Jungschützenleiterkursen teilnimmt. Soweit Arbeitnehmer:innen während Einsätzen weiterhin den Lohn erhalten, werden die Taggelder dem Arbeitgeber überwiesen.
    Weitere Informationen sowie die gültigen Ansätze finden Sie im Merkblatt 6.01 der Informationsstelle des Bundes.

  • Anmeldung

    Der Anspruch auf EO wird mit der «Anmeldung EO» (EO-Meldekarte) geltend gemacht. Die Anmeldung wird in der Regel an den Kursen / Einsätzen verteilt. Es genügt, diese Anmeldung auszufüllen und je nach Erwerbssituation dem Arbeitgeber oder der Ausgleichskasse weiterzuleiten (im Original). 

    Neu: Keine Originale der EO-Anmeldungen mehr erforderlich
    Wenn Sie uns die EO-Anmeldung ab dem Original einscannen, brauchen Sie diese ab sofort nicht mehr per Post einzureichen! Scannen Sie einfach die originale EO-Anmeldung ein und übermitteln Sie diese via connect mit dem Prozess «Erwerbsersatz anmelden». Das Originalformular müssen Sie aufbewahren, bis Sie die entsprechende Zahlung von uns erhalten haben.
    Hat die dienstleistende Person mehrere Arbeitgeber, benötigen wir weiterhin das Originalformular, damit Doppelzahlungen vermieden werden können.

  • Beiträge EO

    Die EO-Beiträge werden von den Ausgleichskassen zusammen mit denjenigen für die AHV/IV erhoben. Sie belaufen sich auf 0,5% des Erwerbseinkommens und werden von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte getragen (je 0,25%).

Erwerbsersatz während der RS

Angehende Rekrutinnen und Rekruten finden auf der Website des BSV weitere Informationen über den Anspruch und die Höhe der Entschädigung sowie über die Anmeldung und Auszahlung während der Rekrutenschule.

EO für Rekrutinnen und Rekruten (admin.ch)

Merkblatt

Leistungen der EO
Merkblatt 6.01

Häufige Fragen

Häufige Fragen, beantwortet von der Informationsstelle des Bundes
FAQs

Kontakt

Herr D. Lema: 031 340 60 82

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